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Liebe Wohltorferinnen, liebe Wohltorfer!
Ich hoffe, Sie haben Weihnachten und Silvester angenehm
verbracht und wünsche Ihnen allen einen guten Start in ein gesundes und
erfolgreiches 2012.
Bevor unsere Gemeindevertretung am 14. Februar ihre Tätigkeit mit einer
öffentlichen Gemeindevertretersitzung wieder aufnimmt, soll am
Sonntag,
15. Januar 2012, 11.30 Uhr,
Grundschule Wohltorf
der diesjährige Neujahrsempfang stattfinden.
Musikalisch umrahmt wird unser Jahresanfangstreffen von Nils Basters,
der vor 4 Jahren den Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“ im Bereich des
Klavierspiels gewonnen hat. Bei „Musik zum Zuhören und Wohlfühlen“ wird
es genügend Gelegenheit für Unterhaltung, Rück- und Ausblicke geben.
Alle Wohltorferinnen und Wohltorfer lade ich hierzu herzlich ein und
freue mich auf interessante Gespräche.
Mit freundlichen Gruß
Ihr Rolf Birkner
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Gemeindevertretung tagt im Februar
Die turnusmäßig für diesen Monat vorgesehene Sitzung entfällt,
da dringende Behandlungspunkte nicht anstehen. Die nächste öffentliche
Sitzung unserer Gemeindevertretung ist für Dienstag, 14. Februar 2012,
19.30 Uhr, Thies’sches Haus, Alte Allee 1, vorgesehen.
Beabsichtigt ist dann auch die Beschlussfassung über den diesjährigen
gemeindlichen Haushalt.
Die Tagesordnung können Sie ca. eine Woche vorher den amtlichen
Bekanntmachungskästen entnehmen bzw. hier in der rechten Termin-Spalte
über den Link Bekanntmachung
herunterladen.
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Tannenbaumentsorgung
Auch in diesem Jahr sorgt die Abfallwirtschaft Südholstein
wieder für die Entsorgung unserer Tannenbäume.
Am Sonnabend, 14. Januar 2012, ab 06.00 Uhr morgens werden die
ausgedienten Weihnachtsbäume eingesammelt und dem Recycling zugeführt.
Beachten Sie bitte, dass die Bäume von Lametta, Kerzen und sonstigem
Schmuck befreit sein müssen. Die Bäume dürfen außerdem nicht größer als
2 Meter sein – kostenlos können abgeschmückte Weihnachtsbäume auch bei
den Recyclinghöfen in unserem Kreis im Januar 2012 abgegeben werden.
Eine Abholung mit der Sperrmüllabfuhr ist nicht möglich.
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Schulleiterin gesucht
Unter dieser Überschrift erschien in der Dezember-Ausgabe an
dieser Stelle eine Meldung, in der dargelegt wurde, dass unsere
Schulleiterin, Frau Rita Teichmann, Mitte dieses Jahres in den
Ruhestand eintreten wird. Weiter wurde in der Meldung festgestellt,
dass sie seit dem 01.01.2003 am Alten Knick sei. Diese Angabe ist um
genau 10 Jahre „daneben“: Frau Teichmann, die bereits vorher
kommissarisch in dieser Funktion tätig war, wurde zum 01.01.1993 zur
Schulleiterin ernannt.
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Informationen des Abwasserverbandes der Lauenburger Bille-
und Geestrandgemeinden zur Anpassung der Abwassergebühr 2012
Der Abwasserverband betreibt eine öffentliche Einrichtung für
die zentrale Schmutzwasserbeseitigung nach Maßgabe der
Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserverbandes der Lauenburger
Bille- und Geestrandgemeinden in der jeweils geltenden Fassung. Für die
Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen erhebt der
Abwasserverband Benutzungsgebühren auf der Grundlage .des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG SH). Danach
sollen die Gebühren so bemessen werden, dass die erforderlichen Kosten
der laufenden Verwaltung und Unterhaltung gedeckt werden
(Kostendeckungsprinzip).
Zum 01.01.2010 hat der Abwasserverband von der Kameralistik auf die
Doppik umgestellt.
Bereits im Zuge der Umstellungsarbeiten und den vorbereitenden
Tätigkeiten zur Erstellung der Eröffnungsbilanz stellte sich heraus,
dass die damaligen Gebühren zu einer erheblichen Unterdeckung führten.
Daher wurde - auch unter Berücksichtigung einer Erhöhung der
Reinigungspreise für Schmutzwasser gegenüber der Hamburger
Stadtentwässerung - der Gebührensatz für Abwasser zum 01.01.2011 in
einem ersten Schritt zunächst von 2,84 ¤ pro m³ auf 2,99 ¤ pro m³
erhöht.
Nunmehr liegt die Eröffnungsbilanz des Abwasserverbandes zum
01.01.2010, die mit einem negativen Eigenkapital abschließt, vor.
Ebenfalls festgestellt wurde, dass das Ergebnis der Nachkalkulation für
2010 ein Defizit ausweist.
Eine überschlägig vorgenommene Nachkalkulation 2011 lässt trotz der
vorgenommenen Gebührenanpassung einen erneuten Fehlbetrag erwarten.
Danach ist eine neuerliche
Gebührenerhöhung von 2,99 ¤ pro m³ auf 3,34
¤ pro m³ unumgänglich.
Als ursächlich für die Erhöhung ist insbesondere die Abschreibung nach
Wiederbeschaffungszeitwerten zu benennen, die der Substanzerhaltung der
Abwasseranlagen -auch im Hinblick auf die nachfolgende Generationen-
dient. Darüber hinaus sind zahlreiche Sanierungs- und
Unterhaltungsarbeiten an den Abwasseranlagen vorzunehmen.
Die Anpassung, der ab 01.01.2012 geltenden Gebühr, wurde durch die
Verbandsversammlung in ihrer Sitzung vom 13.12.2011 beschlossen, um
zukünftig kostendeckend eine gewisse Preisstabilität zu erreichen.
Matthias Heidelberg
Verbandsvorsteher
09.01.2012
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