|
|
Liebe Wohltorferinnen, liebe Wohltorfer!
Der im vergangen Jahr vom Jugendhilfeausschuss unseres Kreises
beratene und beschlossene Kindertagesstättenbedarfsplan sieht vor, dass
weitere 10 Krippenplätze in unserer Gemeinde – die dann allerdings auch
von anderen amtsangehörigen Gemeinden „besetzt“ werden können –
geschaffen werden sollen.
Trägerin unseres Kindergartes ist die evangelische Kirchengemeinde. Am
Alten Knick haben wird derzeit eine Krippengruppe, 5 „Regelgruppen“
sowie 3 Hortgruppen. Unsere Kirchengemeinde ist der Ansicht und weist
dieses durch eine Umfrage nach, dass Betreuungsplätze für Kinder unter
3 Jahren dringend benötigt werden.
Wenn eine weitere Krippengruppe (10 Plätze) entstehen soll, so bedeutet
dies, dass am Alten Knick ein Ausbau der bestehenden Einrichtungen
geschehen muss.
Ein Anbau wiederum würde zur Folge haben, dass unsere Kirchengemeinde
die Finanzierungsfrage klären muss und es dann auch davon auszugehen
ist, dass die politische Gemeinde um einen Zuschuss gebeten wird.
Unsere Gemeindevertretung wird sich auf ihrer Februar-Sitzung also mit
der Frage befassen, ob ein Erweiterungsbau kurzfristig geschaffen
werden und wie die Finanzierung der Maßnahme gesichert werden kann.
Eine wichtige Änderung gibt es ab sofort für alle
Grundstückseigentümer: Bisher war es aufgrund entsprechender
Bestimmungen im Landesnaturschutzgesetz verboten, zwischen dem 15. März
und 30. September eines jeden Jahres u.a. Bäume, Knicks, Hecken und
anderes Gebüsch zu beseitigen. Nun wurde diese Bestimmung durch das
Bundesnaturschutzgesetz ersetzt.
Der Verbotszeitraum für die Durchführung von Gehölzpflegemaßnahmen
wurde um 2 verboten, Bäume, die „außerhalb des Waldes“ stehen, Hecken,
lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den
Stock zu setzen.
Zulässig bleibt hier wie bisher das Zurückschneiden überhängender Äste,
soweit es dadurch nicht zu einer Knickbeschädigung kommt. Die
Brutzeiten sind allerdings auch hierbei zu beachten.
Die neuen Fristen gelten übrigens nicht nur für den Gehölz- sondern
auch für den Reetschnitt, der nun den neuen Namen Rörichtschnitt
erhalten hat.
Detaillierte Informationen erhalten Sie im Ordnungsamt bei Herrn Chors,
Tel.: 990 301.
Mit freundlichen Gruß
Ihr Rolf Birkner
|
Gemeindevertretung tagt
Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung Wohltorf ist für
Dienstag, 23.02.2010, 19.30 Uhr, Thies’sches Haus, Alte Allee 1,
vorgesehen.
Auf der Tagesordnung steht u.a. der Haushaltplan 2010.
Die vollständige Tagesordnung können Sie ab Mitte dieses Monats den
Amtlichen Bekanntmachungskästen entnehmen bzw. jetzt hier
herunterladen.
|
Freiwillige Feuerwehr
Die diesjährige Hauptversammlung unserer Freiwilligen
Feuerwehr findet am Freitag, 26. Februar 2010, statt.
Auf
dieser nicht-öffentlichen Sitzung erfolgt auch die Wahl eines neuen
Wehrführers. Herr Peter Ahrens, der seit über 20 Jahren dieses Amt in
unserer Gemeinde inne hat, wird Ende dieses Jahres aus Altersgründen
ausscheiden.
Auch die Gemeindevertretung wird sich dann im Frühjahr dieses Jahres
mit dieser Wahl befassen. Die „Bestätigung der Wahl des Wehrführers“
ist aus gesetzlichen Gründen eine ihr übertragene Aufgabe.
|
Montag, 01.03.2010, ganztägig vor den Grundstücken:
Schreddern von Ästen und
Zweigen
Die Einrichtung hat sich bewährt. Deshalb soll auch in diesem
Jahr an 2 Terminen im Frühjahr und im Herbst wieder die Möglichkeit
angeboten werden, „ausgeästete“ Bäume vor den Grundstücken zu
entsorgen. Wie das geht?
Die Äste und Zweige müssen mit einer besonderen Schnur, die im
Bürgerbüro des Rathauses Aumühle bei Frau Krüger zum Preis von 2,70 ¤
je Band erhältlich ist, gebündelt und parallel zum Fahrbahnrand
abgelegt werden. Bedenken Sie bitte, dass der Fußgängerverkehr
hierdurch nicht gestört werden darf. Die „Bündel“ werden dann im Laufe
des obigen Tages geschreddert. Äste und Zweige dürfen keinen größeren
Durchmesser als 20 cm haben.
Blumen, Wurzeln sowie Rasenschnitt können nicht geschreddert werden.
Sie müssen liegenbleiben, da sie die Mechanik des Schredders
beschädigen.
Nicht verwendete Schnüre können leider nicht zurückgegeben werden.
Schreddergut, das nicht mit diesem besonderem Band versehen wurde, wird
nicht verarbeitet.
|
Neuer Hausmeister im Thies’schen Haus
Ab sofort ist ein neuer Hausmeister im Thies’schen Haus tätig.
Frau Beifuß, die Ehefrau unseres Schulhausmeisters, Herrn André Beifuß,
wird sich hier zukünftig um die Instandhaltung sowie um das Umfeld
unseres Gemeinschaftshauses kümmern.
Bei Fragen wegen der Nutzungsmöglichkeit wenden Sie sich bitte an Frau
Schneider, Tel.: 990 230, die auch den Terminkalender für das Haus
führt.
|
Straßenbeleuchtung
Einzelne Lampen brennen nicht? Die Amtsverwaltung kann nur
tätig werden, wenn sie hiervon auch Kenntnis erhält. Sollten Sie also
feststellen, dass in Ihrer Umgebung Lampen nicht leuchten, so
informieren Sie bitte Frau Stahl, Tel.: 990 604, die dann die
notwendigen Schritte unternimmt, damit ganz Wohltorf wieder „strahlt“.
|
Schneefall und Glätte
Die zumindest bei Redaktionsschluss immer noch andauernden
winterlichen Verhältnisse machen es notwendig, darauf hinzuweisen, dass
die in der Straßenreinigungssatzung geregelte Winterdienstpflicht für
Gehwege den Anliegern in Frontlänge der anliegenden Grundstücke
übertragen ist.
In Zweifelsfällen erteilt das Ordnungsamt, Herr Chors, unter der
Tel.-Nummer 990 301, gern Auskunft.
|
Schnelles DSL …
…
gibt es auch in unserer Gemeinde nur sehr bedingt. Zumindest ist sie
insgesamt aufgrund der durchgeführten Umfrage, deren Ergebnisse in eine
Machbarkeitsstudie im vergangenen Jahr einflossen, weitgehend als
„unterversorgt“ zu betrachten.
Alle Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden haben jetzt die
Amtsverwaltung beauftragt, Wege zu finden, die „ein schnelleres
Internet“ ermöglichen. Derzeit wird geprüft, welche Kosten entstehen,
wenn ein Glasfasernetz, das nach den heutigen Erkenntnissen die größte
Bandbreite und damit auch das größte Tempo gewährleistet, geschaffen
wird.
Amtsvorsteher Walter Heisch wird voraussichtlich auf der nächsten
Sitzung des Amtsausschusses bereits erste Ergebnisse vorstellen können.
|